Wir befassen uns spezialisiert mit der Lösung der Rechtsprobleme aus dem Allgemeinen Bürgerlichen Recht (Zivilrecht), dem Verkehrs- und Versicherungsrecht, dem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, dem Familien- und Erbrecht, dem Arbeitsrecht, dem Immobilien- Miet- und Pachtrecht sowie schwerpunktmäßig auch dem Nachbarschaftsrecht und Verwaltungsrecht, hier insbesondere dem Hochschulzulassungsrecht (Studienplatzklage).
Wir verstehen uns als Dienstleister für unsere Mandanten. Zu ihnen gehören Privatpersonen, Firmen, Unternehmen und Versicherungen, wobei wir den Anspruch haben, dem einzelnen Mandanten möglichst in allen Rechtsgebieten Rat und Hilfestellung zu geben. Hierbei vertreten wir die Interessen unserer Mandanten bundesweit, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht und sind auch zunehmend im Rahmen von Mediationsverfahren für unsere Mandanten tätig.
Hier arbeiten wir eng zusammen mit Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Dr. Iris Martin-Gehl, insbesondere in umfangreicheren Mediationsverfahren als auch in Seminaren.