Nachbarschaftsrecht
Ob als Mieter, Vermieter, Wohungs- oder Hauseigentümer: jeder hat Nachbarn. Wie bei allen Formen des menschlichen Zusammenlebens sind auch diese zwingend mit Auswirkungen für andere Verbunden. Im weiteren Sinne ist das Nachbarschaftsrecht Landesrecht und beschäftigt sich mit den landesrechtlichen Nachbarrechtsgesetzen und ergänzt damit die Normen und Duldungspflichten hinsichtlich der Emission von Lärm, Dampfen und Gasen.
Unsere Leistungen für Sie im Nachbarschaftsrecht:
Grenzverletzung und Grenzabstände für Gebäude
Grenzabstände für und Überwuchs durch Pflanzen
Einwirkung von benachbartem Grundstück (z.B. Überbau)
Fenster- und Lichtrecht
Hammerschlags- und Leiterrecht
Eigentum an Bäumen und Sträuchern
Gefährliche Bäume und anderweitige Pflanzen
Betreten des Nachbargrundstücks (Hausfriedensbruch)
Geräusch- und oder Geruchsemissionen
Einfriedungen
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